Ihre zuverlässigen Partner in allen Rechtsfragen
Ich mache mich stark für Sie. Mit erwiesener Fachkompetenz, viel praktischer Erfahrung und der Freude, Ihnen als strategischer Partner zur Seite zu stehen.

Wir gewährleisten durch langjährige Erfahrung, leidenschaftliche Berufsausübung und konstante Fortbildung eine qualitativ hochwertige und effektive Arbeit.
Ihr Strafverteidiger in Spremberg
Wie Sie unschwer erkennen können, sind wir eine kleine und überschaubare Kanzlei und keine große Lawfirm. Für uns besteht hierin der Vorteil einer besonderen Nähe zum Mandanten und damit eine gute Basis für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Unsere Leitlinien sind die stetig wechselnden und wachsenden Anforderungen unserer Mandanten. Die Ziele unserer Mandanten durch ein flexibles Engagement anzustreben, entsprechen unserem Verständnis für eine professionelle anwaltliche Beratung. Wir möchten unseren Mandanten hoch stehende, effiziente und rasche Dienstleistungen erbringen, die ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichtet sind.
FAQ

Die anwaltlichen Honorare sind nichts Geheimnisvolles. Wenn wir mit Ihnen nichts anderes vereinbaren, richten sich die Honorare nach den Bestimmungen des im Juli 2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die gesetzlichen Regelungen sehen außergerichtlich eine Bestimmung der Gebühren nach Art und Umfang sowie stets nach dem Wert der Angelegenheit vor. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann für die anwaltliche Tätigkeit auch ein Pauschalhonorar oder ein Honorar nach Zeitaufwand vereinbart werden. Insbesondere bei laufender Beratung kommt eine monatliche Pauschalvergütung infrage. Nebenkosten, Auslagen und Umsatzsteuer werden jeweils zusätzlich berechnet. Wir erläutern Ihnen zu Beginn des Mandats die gesetzlichen Regelungen und unsere Abrechnungsgrundsätze.

Für Personen in schlechten finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen besteht grundsätzlich die Möglichkeit für ein außergerichtliches Verfahren Beratungshilfe und für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wir beraten Sie gerne bezüglich der Voraussetzungen und der Durchführung des Verfahrens. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin mit uns.

Ein Rechtsanwalt muss grund­sätzlich nicht über die Kosten einer Erst­beratung aufklären. Denn von einer Kosten­pflicht muss stets ausgegangen werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.05.2007, Az. IX ZR 89/06 und Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 13.02.2014, Az. 21 C 979/13). Eine Ausnahme besteht hingegen dann, wenn für den Anwalt erkennbar ist, dass der Mandant von einem kostenlosen Erst­beratungs­gespräch ausgeht und somit einer Fehl­vorstellung erliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Mandant in finanziellen Schwierig­keiten steckt und er den Anwalt darauf hingewiesen hat (Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 08.08.2012, Az. 91 C 582/12 (18)).

Wir akzeptieren alle Rechtsschutzversicherungen.

Unsere Vollmachten finden Sie hier unten im Downloadbereich.

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Unterlagen und Dokumente
Anträge und sonstige Formulare zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung aller Art sind hier als PDF-Datei zum Download hinterlegt.